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   BSG, 18.05.1988 - 1 RA 55/86   

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https://dejure.org/1988,21481
BSG, 18.05.1988 - 1 RA 55/86 (https://dejure.org/1988,21481)
BSG, Entscheidung vom 18.05.1988 - 1 RA 55/86 (https://dejure.org/1988,21481)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 1 RA 55/86 (https://dejure.org/1988,21481)
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  • BSG, 25.11.1986 - 11a RA 56/85

    Höchstbegrenzung - Ausbildungsausfallzeit - Tabellenwert - Berechnung eines

    Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 55/86
    So habe auch der frühere 11a-Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 25. November 1986 - 11a RA 56/85 - (= SozR 2200 § 1255a Nr. 15) entschieden.

    sind (so Urteil des früheren 11a-Senats in BSG SozR 2200 § 1255a Nr. 15 S 43; Schmidt Mitt der LVA Oberfranken und Mittelfranken 1983, 94, 96).

    Hiervon kann hingegen dann, wenn nicht mehr als 60 Kalendermonate mit Beiträgen belegt sind, nach der erkennbar gewordenen Vorstellung des Gesetzgebers nicht ausgegangen und insbesondere nicht ausgeschlossen werden, daß die sich aus den relativ wenigen Beiträgen ergebenden Werte nicht der aus der Ausbildung des Versicherten abzuleitenden Berufserwartung entsprechen (vgl BSG SozR 2200 § 1255a Nr. 15 S 42 mwN).

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 32a Satz 1 Nr. 1 AVG bzw. des § 1255a Satz 1 Nr. 1 RVO

    Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 55/86
    Indes könnte den von der Beklagten geäußerten Bedenken bereits entgegenstehen, daß der Gesetzgeber, der aus sachlich einleuchtenden Gründen für eine Versichertengruppe eine Ausnahmeregelung trifft, um Zufälligkeiten bei der Rentenberechnung entgegenzuwirken, von Verfassungs wegen nicht gehalten ist, diese Regelung so weit auszudehnen, daß auch jede andere denkbare Zufälligkeit oder Unbilligkeit bei einer Rentenfestsetzung ausgeschlossen bleibt (vgl BVerfGE 66, 234, 247 = SozR 2200 § 1255a Nr. 11 S 33).
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